Verliere ich mein ersessenes Recht bei einem Eigentümerwechsel?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 19.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1925)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die nachträgliche Kenntnis der Rechte eines Dritten ist grundsätzlich ohne Bedeutung.OGH 7 Ob 160/02h, 11.12.2002
- Der Erwerb im Vertrauen auf das öffentliche Buch macht eine vollendete Ersitzung wirkungslos, unterbricht auch die laufende Ersitzung und hindert die Besitzanrechnung.OGH 7 Ob 160/02h, 11.12.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 216/18p, 19.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.