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Ersitze ich ein Fahrrecht, wenn ich das Grundstück für meines hielt?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Wer über ein Grundstück fährt, weil er es für sein eigenes hält, will damit kein Recht an fremdem Grund ausüben. Ohne diesen Willen entsteht auch nach langer Zeit kein Fahrrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 26.02.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Wenn jemand über ein Grundstück in der Meinung fährt, es sei sein eigenes, kann er nicht die Absicht haben, ein Fahrrecht über fremdes Gut auszuüben, daher keine Ersitzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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