Ersitze ich ein Fahrrecht, wenn ich das Grundstück für meines hielt?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Wer über ein Grundstück fährt, weil er es für sein eigenes hält, will damit kein Recht an fremdem Grund ausüben. Ohne diesen Willen entsteht auch nach langer Zeit kein Fahrrecht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 26.02.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Wenn jemand über ein Grundstück in der Meinung fährt, es sei sein eigenes, kann er nicht die Absicht haben, ein Fahrrecht über fremdes Gut auszuüben, daher keine Ersitzung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Besitzer einer Dienstbarkeit kann also auch der sein, der die entsprechende Handlung aufgrund vermeintlichen oder angemaßten Eigentums unternimmt.OGH 4 Ob 167/14h, 21.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 102/23w, 26.02.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 492
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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