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Kann ich meine Lebensversicherung als Sicherheit verpfänden?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Banken, Versicherer, Kreditnehmer
Ja, Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag können Sie wirksam verpfänden; auch eine Vinkulierung steht dem nicht entgegen. In den Bedingungen des Versicherers können allerdings Abtretungsverbote stehen. Nach der Verpfändung kann der Versicherer nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers befreiend an Sie zahlen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag wirksam verpfänden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Abfindungserklärung als Vergleich

Ja. Nimmt der Haftpflichtversicherer Ihre Abfindungserklärung an, gilt das als Vergleich. Was damit erledigt ist, richtet sich nach dem Inhalt der jeweiligen Erklärungen. Lösen können Sie sich davon nur unter den engen Voraussetzungen, die für Vergleiche gelten.

günstig für Versicherer Kündigung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung

Nein. Eine Rentenversicherung gegen eine einmalige Zahlung, aus der bereits Renten fließen, können Sie nicht ordentlich kündigen. Der Grund ist, dass Sie mit der einmaligen Prämie den Versicherungsschutz für die gesamte Vertragsdauer und einen Rentenanspruch erworben haben, der von keiner weiteren Gegenleistung mehr abhängt.

Verwandte Fragen

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