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Kann ich meine Lebensversicherung durch Übergabe der Polizze verpfänden?

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Nein. Lautet die Polizze auf eine bestimmte Person, ist sie nur eine Beweisurkunde. Ihre Übergabe begründet kein Pfandrecht. Nötig ist stattdessen, dass der Versicherer von der Verpfändung verständigt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Durch die Übergabe einer zugunsten einer bestimmten Person lautender Lebensversicherungspolizze (bloß Beweisurkunde!) kann kein Pfandrecht begründet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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