Wie lange kann ich eine falsche Grundbucheintragung bekämpfen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Erwerber, Käufer, Erben
War der Erwerber nicht gutgläubig, können Sie die Löschung der unrichtigen Eintragung innerhalb der dreißigjährigen Verjährungsfrist mit Klage verlangen. Diese lange Frist gilt also nur gegenüber jemandem, der von der Unrichtigkeit wusste.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Ist der Erwerber (Dritte) nicht gutgläubig, dann bleibt dem durch die unrichtige Eintragung Beschwerten das Recht zur Löschungsklage während der 30-jährigen Verjährungsfrist offen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 431
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 61
- GBG 1955 § 62
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