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Wann kann ich eine ungültige Eintragung im Grundbuch löschen lassen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Käufer, Verkäufer, Erben
Eine Löschungsklage steht Ihnen zu, wenn die Eintragung von Anfang an nichtig war oder der Rechtsgrund, auf dem sie beruht, nachträglich weggefallen ist. Das ist etwa bei Zwang, Betrug, Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte der Fall. Der Wegfall muss auch dazu geführt haben, dass der zugrunde liegende Anspruch nicht mehr besteht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 24.

Im Gesetz

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