Wann kann ich eine ungültige Eintragung im Grundbuch löschen lassen?
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Eine Löschungsklage steht Ihnen zu, wenn die Eintragung von Anfang an nichtig war oder der Rechtsgrund, auf dem sie beruht, nachträglich weggefallen ist. Das ist etwa bei Zwang, Betrug, Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte der Fall. Der Wegfall muss auch dazu geführt haben, dass der zugrunde liegende Anspruch nicht mehr besteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob ein Baurecht wegen Verstoß gegen § 1 Abs 3 BauRG zu löschen ist, richtet sich nach dem Inhalt der Vereinbarung der Parteien, die der Eintragung zu Grunde liegt. Nicht maßgebend ist die rein faktische Gestaltung des Bauwerks. Der Inhalt der Vereinbarung ist nach den allgemeinen Regeln der Vertragsauslegung zu ermitteln.OGH 3 Ob 220/23h, 31.01.2024
- Zur Löschungsklage berechtigen den eingetragenen bzw vom Beklagten verdrängten Eigentümer materiell unrichtige Einverleibungen, etwa des Eigentums, des Pfandrechts, von Reallasten, auch Urkundenhinterlegungen über Superädifikate.OGH 5 Ob 233/09i, 22.06.2010
- Wenn in einem Eventualbegehren nur ein (obligatorischer) Anspruch auf Rückübertragung für den Fall eines - bisher noch nicht erfolgten - „Wegfalls", also bei nachträglicher Beseitigung des (nach dem allein maßgebenden Klagevorbringen gültig zustandegekommenen und unangefochtenweiterbestehenden) Titelgeschäfts geltend gemacht wird, ist eine Streitanmerkung der Klage gemäß § 61 Abs 1 GBG nicht zulässig.OGH 7 Ob 213/06h, 27.09.2006
- Eine Schenkungs-Widerrufsklage kann nicht nach § 61 GBG angemerkt werden (Binder in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB 5, § 946, Rz 7).OGH 7 Ob 253/02k, 11.12.2002
- Klage auf Nichtigerklärung eines Übergabsvertrags wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit - Streitanmerkung grundsätzlich zulässig.OGH 9 Ob 227/99v, 01.09.1999
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- Hingegen werden die Voraussetzungen für die Streitanmerkung verneint, wenn die Löschung des bücherlichen Rechtes wegen eines erst nach rechtswirksamer Eintragung eingetretenen Umstandes, zum Beispiel bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks oder bei Kompensation der pfandgesicherten Forderung mit einer erst später entstandenen Gegenforderung, begehrt wird (ex nunc).OGH 9 Ob 227/99v, 01.09.1999
- Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der der Eintragung zugrundeliegende Vertrag wegen mangelnder Willensübereinstimmung, Zwanges, Betruges, Irrtums oder Verletzung über die Hälfte nicht zustandegekommen oder anfechtbar ist.OGH 2 Ob 325/98b, 17.12.1998
- Dies trifft auch auf die ex tunc wirkende Aufhebung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte zu.OGH 2 Ob 522/95, 26.05.1997
- Der Wegfall des Rechtstitels muß auch zum Verlust des der bekämpften Eintragung zugrundeliegenden Anspruchs geführt haben. Die bloße Aufhebung eines Versäumungsurteils, auf dem eine grundbücherliche Eintragung beruht, ist daher nicht ausschlaggebend. Entscheidend für den Erfolg der Löschungsklage ist vielmehr, ob der mit dem Versäumungsurteil festgestellte Anspruch besteht oder nicht.OGH 2 Ob 511/96, 20.03.1997
- Dem im Grundbuch bereits Eingetragenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, jedoch auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus dem Grundbuch verdrängt wurde.OGH 7 Ob 602/89, 27.04.1989
- Hier: VertragsaufhebungOGH 3 Ob 616/83, 22.02.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 24.
- OGH 5 Ob 140/24k, 03.06.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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