Entsteht ein Fahrrecht, wenn ich jahrelang zuschaue?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Wenn Sie nur dulden, dass jemand längere Zeit über Ihren Grund fährt, entsteht daraus noch kein Fahrrecht. Es müssen weitere Umstände dazukommen, aus denen sich ergibt, dass Sie ein dauerhaftes Recht einräumen wollten, etwa wenn Sie die Errichtung einer kostspieligen Anlage zulassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
In der bloßen Duldung der Zufahrt durch längere Zeit hindurch kann noch nicht die schlüssige Einräumung eines Fahrrechtes erblickt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus dem Umstand allein, dass eine Agrargemeinschaft keine Einwände im Bauverfahren zur Genehmigung der Einfriedung eines Nachbargrundstücks erhob, ist nicht die schlüssige Einräumung einer Wegdienstbarkeit zugunsten dieser Liegenschaft abzuleiten.OGH 7 Ob 188/15w, 19.11.2015
- An die Annahme der schlüssigen Einräumung einer Dienstbarkeit sind, weil dies einem Teilrechtsverzicht gleichkommt, strenge Anforderungen zu stellen. Die sonst an die Ersitzung anknüpfenden Erfordernisse des rechtmäßigen, redlichen und echten Besitzes, einschließlich dem Ablauf der Ersitzungszeit, sollen nicht dadurch einfach umgangen werden können, dass man aus der Nichtausübung eines Rechts oder der stillschweigenden Duldung der Nutzung des Grundstücks durch eine andere Person während eines kürzeren Zeitraums als jenes für die Ersitzung bereits einen konkludenten Rechtsverlust durch rechtsgeschäftliche konkludente Einräumung von Dienstbarkeitsrechten bejaht, (so schon 10 Ob 10/13p).OGH 1 Ob 87/15y, 21.05.2015
- Hier nur Duldung einer obligatorischen Nutzung eines Schwimmbads.OGH 2 Ob 158/13v, 23.10.2013
- Jährliche Errichtung und Entfernung eines Zauns - keine „kostspielige Anlage“.OGH 2 Ob 132/12v, 20.09.2012
- Es müssen vielmehr Sachverhaltselemente hinzutreten, die den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille des Belasteten habe sich auf die Einräumung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht bezogen.OGH 3 Ob 132/09x, 30.09.2009
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- Hingegen ist die konkludente Einräumung einer Servitut in jenen Fällen anzunehmen, in denen der Liegenschaftseigentümer die Errichtung einer kostspieligen Anlage zu ihrer Ausübung duldet, weil der Liegenschaftseigentümer wissen musste, dass der Begünstigte solche Aufwendungen nicht getätigt hätte, wenn ihm das Gebrauchsrecht jederzeit entzogen werden könnte. In diesen Fällen ist somit der Schluss erlaubt, dass der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende Wille des Belasteten sich auf die Einräumung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht bezog.OGH 1 Ob 11/05g, 24.05.2005
- Aus dem bloßen Dulden der durch die Servitut nicht gedeckten Art der Wegbenützung durch den Eigentümer des dienenden Gutes darf der Eigentümer des herrschenden Gutes nicht auf die Einräumung einer entsprechenden Berechtigung schließen, weil ja auch die Ersitzung voraussetzt, dass der Eigentümer der dienenden Sache die Ausübung eines bestimmten Rechtes erkennen kann und sie gestattet.OGH 4 Ob 2082/96x, 16.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011661 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 9 Ob 89/25s, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 49/18i, 19.06.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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