Zählt mir die Nutzung meines Vorgängers für die Ersitzung?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Gemeinden, Berechtigte
Bei einem Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, nicht. Die Zeit, in der ein Vorgänger die Sache genutzt hat, wird Ihnen dabei nicht angerechnet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Keine Besitzanrechnung bei Ersitzung einer unregelmäßigen persönlichen Dienstbarkeit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fortsetzung der Ersitzungszeit nach Vereinigung von Gemeinden gemäß § 8 NÖ GO.OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011595 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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