Muss ich beweisen, wann meine Nutzung begonnen hat?
günstig für Grundeigentümer betrifft Kläger, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ja. Wer sich auf den Erwerb durch langjährige Nutzung beruft, muss beweisen, wann diese Nutzung begonnen hat. Er muss auch zeigen, dass sie am Ende der Frist noch angedauert hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Den Ersitzungskläger trifft die Beweislast für den Beginn der Ersitzungsfrist, sowie dafür, dass der Ersitzungsbesitz auch noch am Ende der Frist angedauert hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersitzungszeit hinsichtlich öffentlichen Wasserguts vor dem 1.11.1934 (Inkrafttreten des WRG) abgeschlossen.OGH 1 Ob 168/16m, 20.12.2016
- Die Beweislast desjenigen, der eine Ersitzung behauptet, umfasst den Beginn der Ersitzungsfrist und deren Dauer.OGH 5 Ob 36/10w, 27.05.2010
- Die Beweislast für das Vorliegen der Ersitzungsvoraussetzungen trifft den Ersitzungsbesitzer.OGH 1 Ob 3/83, 20.04.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 17.
- OGH 7 Ob 8/26s, 25.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 232/23p, 12.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 127/18i, 06.11.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 54/17i, 14.11.2017, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 168/16m, 20.12.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 132/16i, 15.06.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Beweislast bei der Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Umfang des Nachweises bei der Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Beweislast bei der Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Rechtsbesitz als Grundlage der Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Beweislast für die Unredlichkeit