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Woran erkenne ich, ob ein Recht am Grundstück hängt?

betrifft Grundeigentümer, Käufer, Erben, Nachbarn
Entscheidend ist, zu wessen Gunsten das Recht eingetragen wurde. Lautet die Eintragung nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks, dann hängt das Recht am Grundstück und geht mit ihm über. Dabei muss auch die Urkunde, auf der die Eintragung beruht, damit übereinstimmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 18.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Sind das Recht der Nutzung nach dem Inhalt der grundbücherlichen Eintragung und in Übereinstimmung mit dem der Eintragung zugrundeliegenden Erbübereinkommen nicht zugunsten einer bestimmten Person, sondern zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Gutes einverleibt, so liegt nicht eine persönliche, sondern eine herrschenden Gut dienende Grunddienstbarkeit vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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