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Was muss die Urkunde sagen, damit ein persönliches Recht eingetragen wird?

betrifft Grundeigentümer, Notare, Berechtigte
Auch ein Recht, das nur bestimmten Personen zusteht, kann ins Grundbuch eingetragen werden. Die zugrunde liegende Urkunde muss dafür aber ohne jeden Zweifel erkennen lassen, dass der Zweck des Rechts allein darin liegt, den genannten Berechtigten persönliche Vorteile zu verschaffen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Unregelmäßige Servituten können auch ins Grundbuch eingetragen werden; der ihnen zugrundeliegenden Grundbuchsurkunde muss allerdings in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise als Zweck der Dienstbarkeit zu entnehmen sein, dass bloß persönliche Vorteile bestimmten Berechtigten verschafft werden sollen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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