Was macht eine Urkunde überhaupt zur Grundbuchsurkunde?
betrifft Antragsteller, Käufer, Notare, Anwälte
Eine Grundbuchsurkunde ist nur jene Urkunde, die inhaltlich und in der Form alles enthält, was für die gewünschte Eintragung nötig ist. Bei einer Privaturkunde muss daraus ein gültiger Grund für das einzutragende Recht hervorgehen. Für eine bloße Vollmacht zum Einschreiten genügt eine beglaubigte Kopie.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Grundbuchsurkunden im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die in materieller und formeller Hinsicht die konstitutiven Voraussetzungen der vorzunehmenden Grundbuchshandlung enthalten. So muss zB der Privaturkunde, auf Grund der die Einverleibung eines Rechtes begehrt wird, ein gültiger Rechtsgrund für das einzutragende Recht zu entnehmen sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Beglaubigungsregister bzw das Vermerkblatt lediglich eine beweissichernde und standesinterne Kontrollfunktion und bildet daher keine Eintragungsgrundlage für einen bestimmten Verbücherungsakt.OGH 5 Ob 80/24m, 04.07.2024
- Die Aufsandungserkärung ist neben dem Formerfordernis des Bucheintrags materielles Erfordernis der Rechtsänderung, weshalb ihre Vorlage im Original notwendig ist.OGH 5 Ob 269/08g, 09.12.2008
- Für die (bloße) Einschreitervollmacht genügt die Vorlage einer beglaubigten Kopie.OGH 5 Ob 175/07g, 06.11.2007
- § 87 Abs 1 GBG gilt nicht für öffentliche Urkunden im Berichtigungsverfahren nach § 136 GBG.OGH 5 Ob 132/06g, 27.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 15.
- OGH 5 Ob 126/24a, 14.11.2024
- OGH 5 Ob 80/24m, 04.07.2024
- OGH 5 Ob 232/22m, 14.03.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 166/22f, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/22m, 29.08.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 155/21m, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 32/21y, 20.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 59/20t, 04.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 159/16t, 19.12.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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