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Bekomme ich ein anderes Wegerecht, als ich eingeklagt habe?

günstig für Beklagter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Kläger
Nein. Ein Wegerecht, das einem Grundstück zusteht, und ein Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, sind zwei verschiedene Rechte. Das Gericht darf Ihnen daher nicht das eine zusprechen, wenn Sie das andere verlangt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Grunddienstbarkeit ist zur unregelmäßigen Servitut im Sinne des § 479 ABGB ein aliud.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Streitanmerkung bei Ersitzung

Ja. Wenn Sie die Anerkennung einer Dienstbarkeit verlangen, die Sie durch langjährige Nutzung erworben haben, ist die Anmerkung des Streits im Grundbuch zulässig. Das gilt auch, wenn Sie den Eingetragenen auf Zustimmung zur Eintragung klagen.

günstig für Kläger Interesse an gerichtlicher Klärung

Ja, wenn objektiv unklar ist, ob oder in welchem Umfang Ihr Anspruch besteht, und ein Urteil diese Unklarheit beseitigen kann. Das gilt etwa, wenn der Umfang eines Wegerechts oder eines Wasserbezugsrechts strittig ist. Geht es nur darum, ob ein Recht dem Grunde nach besteht, kann das nicht genügen.

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