Bekomme ich ein anderes Wegerecht, als ich eingeklagt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 217/17y, 21.12.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie die Anerkennung einer Dienstbarkeit verlangen, die Sie durch langjährige Nutzung erworben haben, ist die Anmerkung des Streits im Grundbuch zulässig. Das gilt auch, wenn Sie den Eingetragenen auf Zustimmung zur Eintragung klagen.
Ja, wenn objektiv unklar ist, ob oder in welchem Umfang Ihr Anspruch besteht, und ein Urteil diese Unklarheit beseitigen kann. Das gilt etwa, wenn der Umfang eines Wegerechts oder eines Wasserbezugsrechts strittig ist. Geht es nur darum, ob ein Recht dem Grunde nach besteht, kann das nicht genügen.