Muss der Wegeberechtigte der Abtrennung eines Grundstücksteils zustimmen?
günstig für Grundstückseigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn, Käufer
Nein, sofern feststeht, dass sich sein Fahrrecht räumlich nicht auf das abzutrennende Stück erstreckt. Dann erfasst auch eine damit verbundene Pflicht zur Erhaltung des Weges dieses Stück nicht mehr, und es darf lastenfrei abgeschrieben werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 09.06.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ist das zu teilende Grundstück mit einer Fahrrechts - Servitut belastet, die sich räumlich nicht auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt, so können sich auch reallastähnliche Elemente einer solchen Dienstbarkeit (hier Wegerhaltung) nicht darauf beziehen, wenn es zu einer Abschreibung des Trennstückes kommt. Steht fest, daß sich diese Servitut einschließlich der Erhaltungsverpflichtung nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt, dann ist eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung der Dienstbarkeitsberechtigten zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur wenn die Ausübung der Servitut auf dem abzutrennenden Teilstück dauernd unmöglich geworden ist, ist die Dienstbarkeit von selbst erloschen.OGH 5 Ob 14/80, 02.09.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 191/21f, 09.06.2022
Im Gesetz
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