Darf ich den Weg über fremden Grund maschinell vom Schnee räumen?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Ja. Sie dürfen die Schneeräumung auf die heute übliche technische Art durchführen lassen. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss die Räumung dulden und kann sich auch nicht darüber beschweren, dass dabei ein Teil des Schnees auf den angrenzenden Grund geschoben wird. Er muss aber nicht darauf verzichten, einen Zaun zu errichten, der die Räumung behindert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Servitutsberechtigte darf die Schneeräumung auf die der fortgeschrittenen technischen Entwicklung entsprechende Art vornehmen lassen. Auch dadurch, daß bei mechanischer Schneeräumung ein Teil der auf dem Servitutsweg liegenden Schneemassen vom Räumgerät auf den anschließenden, vom Fahrtrecht nicht erfaßten Teil des Grundes des Beklagten geschoben wird kann sich der Beklagte nicht beschwert erachten, weil er als Eigentümer des dienenden Gutes die Schneeräumung des Servitutsweges zu dulden hat ( § 472 ABGB ).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht aber die Unterlassung der Errichtung eines der<br/>Schneeräumung hindernden Zaunes.OGH 7 Ob 661/82, 08.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 10 Ob 42/23h, 21.11.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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