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Wen klage ich nach einem Sturz auf dem Zufahrtsweg?

günstig für Geschädigter betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwalter, Geschädigte
Die Erhaltung eines Weges, der die Wohnanlage mit dem öffentlichen Straßennetz verbindet, gehört zur Verwaltung der Liegenschaft. Das gilt auch für das Wegräumen von Schnee, der beim Räumen neben dem Weg abgelagert wurde. Sie können sich deshalb an die Eigentümergemeinschaft halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 15.05.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Bei der Erhaltung eines Servitutsweges, der eine Wohnungseigentumsanlage mit dem öffentlichen Wegenetz verbindet, handelt es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung. Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee, der im Zuge der Schneeräumung neben dem Weg auf dem dienenden Grundstück gelagert wurde. In beiden Fällen kommt der Eigentümergemeinschaft die passive Klagslegitimation zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des Frachtführers

Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

günstig für Schädiger Umfang der Anrechnung einer Lebensgemeinschaft

Angerechnet werden nur die materiellen Vorteile aus der neuen Lebensgemeinschaft, und nur bis zur Höhe des Unterhalts, den Ihr verstorbener Ehepartner tatsächlich geleistet hat. Diese Vorteile werden nicht wie eigener Arbeitsverdienst behandelt, der anrechnungsfrei bleibt.

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