Zum Inhalt springen

Was darf ich mit einem Wohnungsgebrauchsrecht alles benützen?

günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Hauseigentümer, Übergeber, Erben
Sie dürfen die Wohnung im Rahmen Ihrer Bedürfnisse selbst benützen. Dazu zählen auch die als Zubehör verwendeten Nebenräume wie Küche, Keller oder Dachboden und, wenn das vereinbart wurde, ein Hausgarten. Wer dagegen ein Wohnungsfruchtgenussrecht hat, darf alle bewohnbaren Teile ohne diese Einschränkung nutzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (22 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Das Wohnungsgebrauchsrecht umfasst nur das Recht, die Wohnung zum persönlichen Gebrauch zu benützen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Fruchtgenuss an Wohnung oder Geschäftslokal
Eigentum und Grundbuch · Gebrauchsrecht oder Fruchtgenuss an einer Wohnung
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit für einen Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Benützungsregelung unter Miteigentümern
Eigentum und Grundbuch · Beschränktes Fruchtgenussrecht im Grundbuch