Wirkt ein Verbot im Grundbuch auch zugunsten von Stiefkindern?
günstig für Stiefkind betrifft Stiefkinder, Eltern, Liegenschaftseigentümer, Angehörige
Nach dem älteren Rechtssatz gehören Stiefkinder nicht zu jenen Angehörigen, für die ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gegen Dritte wirkt. In einer späteren Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof den begünstigten Personenkreis jedoch in analoger Anwendung auch auf Stiefkinder ausgedehnt. Die Frage ist damit nicht einheitlich beantwortet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Stiefkinder gehören nicht zum Personenkreis des § 364 c ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In analoger Ausdehnung des Kreises der begünstigten Personen gehören auch Stiefkinder zum Personenkreis des § 264c ABGB.OGH 5 Ob 104/98z, 21.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 143/17s, 21.12.2017
Im Gesetz
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