Wirkt ein Belastungsverbot auch zugunsten meines Stiefkindes?
günstig für Stiefkind betrifft Grundeigentümer, Stiefkinder, Ehegatten, Erben
Ja. Der Kreis der begünstigten Angehörigen wird auf Stiefkinder ausgedehnt, ebenso umgekehrt auf die Stiefmutter. Endet aber die Ehe, die diese Verbindung vermittelt, zählen Stiefkinder nicht mehr dazu, sofern sie nicht Pflegekinder sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.09.2021 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
In analoger Ausdehnung des Kreises der begünstigten Personen gehören auch Stiefkinder zum Personenkreis des § 364c ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.OGH 2 Ob 34/15m, 16.12.2015
- Stiefkinder sind, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, auch weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zu zählen.OGH 2 Ob 34/15m, 16.12.2015
- Auch in der umgekehrten Konstellation, in der die Verbotsbegünstigte nicht das Stiefkind, sondern die Stiefmutter ist, sprechen die in 5 Ob 104/98z angeführten Argumente dafür, die Stiefmutter zum (durch Analogie erweiterten) Kreis der Angehörigen nach § 364c zweiter Satz ABGB zu zählen.OGH 5 Ob 253/08d, 13.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109934 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 55/21f, 27.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 143/17s, 21.12.2017
Im Gesetz
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