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Wann gelten verbundene Sachen als nicht mehr trennbar?

betrifft Eigentümer, Käufer, Unternehmer, Bauherren
Nicht schon dann, wenn eine Trennung technisch überhaupt denkbar wäre. Sind für die Wiederherstellung des früheren Zustands unverhältnismäßige Kosten nötig oder würde dabei ein unverhältnismäßiger Wertverlust entstehen, gilt die Trennung als unmöglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die Möglichkeit der Trennung oder Absonderung iS des § 415 ABGB ist nicht schon dann anzunehmen, wenn sie physisch denkbar ist. Wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre oder eine unverhältnismäßige Wertverminderung bewirken würde, ist vielmehr eine Unmöglichkeit der Trennung anzunehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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