Haftet der Nachbar auch, wenn er die Störung nur zulässt?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte, Tierhalter
Ja. Sie können auch gegen jemanden vorgehen, der nichts unternimmt, obwohl er die Störung verhindern könnte. Das gilt zum Beispiel, wenn fremdes Vieh immer wieder auf Ihren Grund gelangt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Es kann auch derjenige mit der actio negatoria belangt werden, der Vorkehrungen zur Verhinderung von Störungen zu treffen, sie aber unterlassen hat, etwa gegen das Überweiden von Vieh ( SZ 11/174; SZ 6/176 ).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 83/25z, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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