Zum Inhalt springen

Kann ich feststellen lassen, dass der Nachbar kein Wegerecht hat?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Ja. Gegen den benachbarten Grundeigentümer können Sie auf Feststellung klagen, dass die behauptete Dienstbarkeit nicht besteht, ohne ein besonderes rechtliches Interesse behaupten zu müssen. Das gilt auch dann, wenn Sie ihn zugleich auf Unterlassung klagen könnten. Gegen einen Störer, der nicht Eigentümer ist, brauchen Sie dagegen ein solches Interesse.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.12.2016 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Gegen den benachbarten Grundeigentümer kann mit der actio negatoria vorgegangen und die Feststellung begehrt werden, dass die behauptete Servitut nicht bestehe. Eine solche Feststellungsklage bedarf nicht der Behauptung eines Feststellungsinteresses. Die Feststellungsklage des Eigentumsfreiheitsklägers gegen den Grundeigentümer ist auch dann zulässig, wenn gegen diesen schon Leistungsansprüche auf Unterlassung möglich sind. Hingegen ist bei der Klage gegen den störenden Nichteigentümer nur eine negative Feststellungsklage unter den Voraussetzungen des § 228 ZPO möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Feststellung, dass kein Wegerecht besteht
Eigentum und Grundbuch · Klage bei bestrittener Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Feststellungsklage bei Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Klagerecht zum Schutz einer Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Feststellung und Eintragung einer Dienstbarkeit