Wann kann ich wegen meines Wegerechts überhaupt klagen?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte, Kläger
Sie brauchen zweierlei: Ihr Recht muss bestehen, und es muss gestört oder bestritten werden. Ohne eine Störung der Ausübung oder ein Bestreiten des Rechts fehlt der Klage die Grundlage.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Klagegrund der Servitutenklage ist der Bestand der Dienstbarkeit und die Störung oder Bestreitung dieses Rechtes; die Klage setzt daher eine Störung der Ausübung der Dienstbarkeit oder eine Bestreitung des Bestandes des Rechtes voraus.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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