Was muss ich beweisen, wenn ich mein Wegerecht einklage?
günstig für Grundeigentümer betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn, Kläger
Sie müssen zeigen, dass Sie das Recht erworben haben, also die Übergabe und bei eintragungspflichtigen Rechten die Eintragung im Grundbuch, beim abgeleiteten Erwerb auch das Recht Ihres Vormanns. Geht es um ein Recht zugunsten eines Grundstücks, müssen Sie zusätzlich Ihr Eigentum daran nachweisen. Dafür genügt in der Regel der Hinweis auf den Grundbuchstand.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der actio confessoria hat der Servitutsberechtigte den Erwerb der Servitut (Übergabe, Einverleibung bei dem Eintragungszwang unterliegenden Servituten beim derivativen Erwerb auch das Recht des Vormanns), bei Grunddienstbarkeiten überdies sein Eigentum am herrschenden Grund darzutun, wozu regelmäßig die Berufung auf den Bucheintrag genügt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 218/15p, 24.05.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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