Kann ich feststellen lassen, dass kein Wegerecht besteht?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer, Beklagte
Ja. Wenn jemand ein Recht an Ihrem Grundstück behauptet, können Sie allein auf die Feststellung klagen, dass es nicht besteht; ein besonderes Interesse müssen Sie dafür nicht nachweisen. Maßt sich der Störer dagegen gar kein Recht an, brauchen Sie ein eigenes Interesse an der Feststellung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Bei der Negatorienklage kann auch die Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit allein Gegenstand des Klagebegehrens sein, ohne dass die sonst erforderlichen Voraussetzungen einer Feststellungsklage (§ 228 ZPO) gegeben sein müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachweis der Anmaßung einer Servitut nicht gelungen.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Eine solche Feststellungsklage bedarf nicht der Behauptung eines Feststellungsinteresses, weil sich dieses aus § 523 ABGB ergibt. Daraus folgt, dass zwar eine Feststellungsklage des Eigentumsfreiheitsklägers gegen den Grundeigentümer auch dann zulässig ist, wenn gegen diesen schon Leistungsansprüche auf Unterlassung möglich sind. Gegen den störenden Nichteigentümer ist jedoch eine negative Feststellungsklage nur unter den Voraussetzungen des § 228 ZPO möglich, also bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses.OGH 8 Ob 62/14x, 24.03.2015
- Bei der aufgrund Anmaßung einer Servitut erhobenen Eigentumsfreiheitsklage kann gegen den Eigentümer des herrschenden Guts auch die Feststellung des Nichtbestands der Dienstbarkeit allein Gegenstand des Klagebegehrens sein, ohne dass die sonst erforderlichen Voraussetzungen einer Feststellungsklage (§ 228 ZPO) gegeben sein müssen.OGH 8 Ob 62/14x, 24.03.2015
- Maßt sich der Störer keine Dienstbarkeit an, ist für einen gesonderten Feststellungsanspruch ein rechtliches Interesse erforderlich, das über jenes der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs hinausgeht.OGH 4 Ob 99/12f, 12.06.2012
- Behauptung des Beklagten Voraussetzung, ein derartiges Recht zu besitzen.OGH 7 Ob 91/71, 02.06.1971
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Feststellungsklage neben actio negatoria zulässig.OGH 8 Ob 114/67, 09.05.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 226/16s, 20.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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