Was kann ich tun, wenn mein Wegerecht bestritten wird?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn
Wird die Ausübung Ihrer Dienstbarkeit gestört, können Sie unmittelbar auf Anerkennung Ihres Rechts klagen. Wird ohne Störung nur der Bestand des Rechts bestritten, steht Ihnen eine Feststellungsklage offen. Dafür genügt eine sachliche Ungewissheit über Bestand oder Umfang Ihres Anspruchs, die das Urteil beseitigen kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Die dem Servitutenberechtigtem im § 523 ABGB eingeräumte actio confessoria setzt eine Störung der Ausübung der Dienstbarkeit voraus. Wird ohne solche Störung der Bestand der Dienstbarkeit bestritten, steht dem Servituteninhaber eine Feststellungsklage unter den Voraussetzungen des § 228 ZPO zu. Zu diesen Voraussetzungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Feststellungsinteresse iSd § 228 ZPO ist ohnehin dann gegeben, wenn eine objektive Ungewissheit über den Bestand oder Umfang eines Anspruchs besteht, die durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann. Es liegt kein Widerspruch zu RS0012116 vor.OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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