Kann ich schon bei einer kleinen Störung meines Wegerechts klagen?
günstig für Servitutsberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Für eine Klage zum Schutz Ihres Wegerechts oder eines anderen Nutzungsrechts an einem fremden Grundstück genügt jede Störung. Sie muss nicht schwer sein; es reicht, wenn sie dauernd wirkt oder eine Wiederholung droht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Klagegrund der Servitutenklage (actio confessoria) ist jede Störung des Servitutsrechts, auch wenn sie nur geringfügig ist, aber dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 218/15p, 24.05.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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