Kann mein Wegerecht nach einer bestimmten Zeit von selbst enden?
günstig für Dienstbarkeitsberechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Wegeberechtigte, Käufer von Liegenschaften, Nachbarn
Ja. Wurde ein Nutzungsrecht von vornherein befristet oder an eine Bedingung geknüpft, endet es mit Ablauf dieser Zeit von selbst. Das wirkt aber nur, wenn die Befristung im Grundbuch ersichtlich war oder Ihnen beim Erwerb sonst bekannt war oder bei gehöriger Sorgfalt bekannt sein konnte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Gem § 527 ABGB ist die Erlöschung der Dienstbarkeit durch Zeitablauf, wenn sie schon bei der Bestellung nur unter einer auflösenden Bedingung eingeräumt wurde, ein Anwendungsfall der allgemeinen Regel des § 1449 ABGB. Dieser Endigungsgrund ist aber nur wirksam, wenn die zeitliche Beschränkung aus den öffentlichen Büchern ersichtlich, oder, soferne dies nicht der Fall ist, dem Servitutsberechtigten beim Erwerb der Servitut aus anderen Umständen bekannt war oder bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt bekannt sein konnte ( vgl Klang in Klang 2. Auflage II, 611 ).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Begründung einer auflösend bedingten oder zeitlich befristeten Dienstbarkeit ist grundsätzlich zulässig.OGH 2 Ob 632/87, 15.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012167 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 527
- ABGB § 1449
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 9
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