Zum Inhalt springen

Hafte ich nach dem Verkauf noch für rückständige Lasten?

günstig für Verkäufer betrifft Verkäufer, Käufer, Grundstückseigentümer, Berechtigte
Für Rückstände aus der Zeit, in der Ihnen das Grundstück gehört hat, haften Sie persönlich weiter. Für Leistungen, die erst nach der Übertragung fällig werden, haften Sie nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt trifft die Pflicht den neuen Eigentümer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Eine Reallast stellt die Belastung einer Liegenschaft mit der Haftung für die Leistungen des jeweiligen Eigentümers dar. Der jeweilige Eigentümer der Liegenschaft ist somit dem Reallastberechtigten wohl persönlich, jedoch nur für die Dauer seines Eigentumsrechtes, zur Erbringung der verbücherten Reallasten verpflichtet. Er haftet daher auch persönlich für Rückstände der Reallastverpflichtung, die aus der Zeit seines Eigentums stammen. Hingegen erlischt seine Verpflichtung mit der Übertragung des Eigentums an der belasteten Liegenschaft, weshalb ihn für künftig fällig werdende Leistungen keine Haftung mehr trifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Baubehördliche Aufträge beim Eigentümerwechsel

Aufträge der Baubehörde, den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen, und die Kosten einer angedrohten Ersatzvornahme zählen zu den Schulden und Rückständen, die auf der Sache haften. Solche Aufträge wirken gegenüber jedem Eigentümer des Hauses und sind gegen ihn vollstreckbar.

günstig für Käufer Entgangener Gewinn bei Nichtlieferung

Sie sind so zu stellen, wie Sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünden; auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es dabei nicht an. Entgangenen Gewinn muss er allerdings nur ersetzen, wenn er mit der Weiterveräußerung der Ware rechnen musste. Beim Verkauf handelbarer Waren an einen Kaufmann ist das immer der Fall.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Reallast folgt dem Eigentum
Eigentum und Grundbuch · Reallast bei Grundstücksteilung
Eigentum und Grundbuch · Reallast als Pflicht am Grundstück
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht beim Eigentümerwechsel