Hafte ich nach dem Verkauf noch für rückständige Lasten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verpflichtung zur jeweiligen Entfernung eines Zauns, um die Schneeablagerung zu ermöglichen, ist keine Reallast.OGH 5 Ob 100/15i, 25.08.2015
- Hier: Zur Frage der Haftung für Bauzins, wenn die Parteien des Baurechtsvertrags die Pflicht zur Bezahlung des Bauzinses als Reallast festgelegt haben.OGH 1 Ob 79/08m, 18.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Aufträge der Baubehörde, den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen, und die Kosten einer angedrohten Ersatzvornahme zählen zu den Schulden und Rückständen, die auf der Sache haften. Solche Aufträge wirken gegenüber jedem Eigentümer des Hauses und sind gegen ihn vollstreckbar.
Sie sind so zu stellen, wie Sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünden; auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es dabei nicht an. Entgangenen Gewinn muss er allerdings nur ersetzen, wenn er mit der Weiterveräußerung der Ware rechnen musste. Beim Verkauf handelbarer Waren an einen Kaufmann ist das immer der Fall.