Zum Inhalt springen

Kann eine Verpflichtung des Grundeigentümers dauerhaft am Grundstück hängen?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Übergeber, Berechtigte
Ja. Eine Reallast belastet ein Grundstück so, dass der jeweilige Eigentümer für wiederkehrende Leistungen einstehen muss, meist zu Versorgungszwecken. Sie kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines oder mehrerer anderer Grundstücke bestehen. Nicht jede beliebige Beschränkung lässt sich auf diese Weise begründen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die wesentlichen Charakteristika einer Reallast bestehen darin, dass sie eine "dinglich wirkende" Belastung des Grundstücks mit der Haftung für wiederkehrende, positive Leistungen des jeweiligen Eigentümers bewirken. Eine Reallast kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines oder mehrerer anderer Grundstücke bestehen (hier: Schichtrecht).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Zulässiger Inhalt einer Reallast
Eigentum und Grundbuch · Reallast folgt dem Eigentum
Eigentum und Grundbuch · Reallast bei Grundstücksteilung
Eigentum und Grundbuch · Reallast, Inhalt und Grenzen
Eigentum und Grundbuch · Verjährung einer Reallast