Kann eine Verpflichtung des Grundeigentümers dauerhaft am Grundstück hängen?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Übergeber, Berechtigte
Ja. Eine Reallast belastet ein Grundstück so, dass der jeweilige Eigentümer für wiederkehrende Leistungen einstehen muss, meist zu Versorgungszwecken. Sie kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines oder mehrerer anderer Grundstücke bestehen. Nicht jede beliebige Beschränkung lässt sich auf diese Weise begründen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die wesentlichen Charakteristika einer Reallast bestehen darin, dass sie eine "dinglich wirkende" Belastung des Grundstücks mit der Haftung für wiederkehrende, positive Leistungen des jeweiligen Eigentümers bewirken. Eine Reallast kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines oder mehrerer anderer Grundstücke bestehen (hier: Schichtrecht).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einverleibung von aus einem Raumordnungsvertrag resultierenden Verpflichtungen.OGH 5 Ob 62/20h, 12.05.2020
- Hier: Verbüchertes Wasserbezugsrecht, bei dem die Elemente eines Duldens des Eigentümers der dienenden Liegenschaft überwiegen, weil dieser nicht eine bestimmte Menge an Wasser zu „liefern“ hat, sondern nur – nach Maßgabe der Quellschüttung – das Beziehen aus der auf seinem Grundstück gefassten Quelle und die Leitung über seine Grundstücke dulden muss.OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019
- Die Verpflichtung zur jeweiligen Entfernung eines Zauns, um die Schneeablagerung zu ermöglichen, ist keine Reallast.OGH 5 Ob 100/15i, 25.08.2015
- Aus dem Fehlen ausdrücklicher Vorschriften über die Beschaffenheit jener Leistungen, welche den Inhalt einer Reallast bilden können, lässt sich nicht ableiten, dass Beschränkungen jedweden Inhalts als Reallast begründet werden könnten.OGH 5 Ob 198/12x, 17.12.2012
- Weiteres Charakteristikerum ist der einer Reallast regelmäßig zuzuordnende Versorgungszweck.OGH 3 Ob 63/05v, 30.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 13.
- OGH 5 Ob 7/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 244/20y, 15.02.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 219/20x, 14.01.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 145/20i, 12.08.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 123/20d, 21.07.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 62/20h, 12.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 232/17d, 18.01.2018
- OGH 5 Ob 231/17g, 18.01.2018
- OGH 5 Ob 80/17a, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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