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Kann ich nur auf einen Teil meines Erbrechts verzichten?

günstig für Verzichtender betrifft Erben, Kinder, Eltern, Erblasser, Notare
Ein Erbverzicht kann sich auf alle oder nur auf einzelne Gründe beziehen, aus denen Sie erben könnten. Sie können also etwa nur auf das gesetzliche Erbrecht verzichten und trotzdem aus einem Testament erben. Der Gestaltungsspielraum ist hier sehr weit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der OGH hatte bisher zwar nicht die Frage zu beantworten, ob ein Erbverzicht unter Ausnahme des Berufungsgrundes der letztwilligen Verfügung zugunsten des Verzichtenden zulässig und wirksam ist, doch ist es bisher nach allgemeiner Ansicht in der Literatur völlig unstreitig, daß sich der Erbverzicht nach § 551 ABGB auf bestimmte oder auf alle Berufungsgründe ( zB nur auf das gesetzliche oder testamentarische Erbrecht ) erstrecken kann, der Rahmen der Gestaltungsfreiheit der Parteien also hier sehr weit geht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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