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Kann ich auch den Umfang meiner Verfahrenshilfe weiter bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Nein. Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Das gilt für die Bewilligung, für den Umfang, für die Ablehnung und selbst dann, wenn wichtige Rechtsfragen offen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (76 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist der Rekurs gegen Entscheidungen über die Verfahrenshilfe jedenfalls unzulässig. Hiezu gehören insbesondere Beschlüsse über die Bewilligung und den Umfang der Verfahrenshilfe (so schon 7 Ob 642/90).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 76.

Im Gesetz

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