Welche Rechte hat der Erbe, wenn danach ein anderer erben soll?
günstig für Nacherbe betrifft Erben, Vorerben, Nacherben, Angehörige
Ist angeordnet, dass nach Ihnen eine andere Person erben soll, sind Sie zwar Eigentümer, aber nur für begrenzte Zeit. Ihre Stellung kommt der eines Nutznießers nahe. Nur wenn angeordnet ist, dass der Nächste bloß das bekommt, was übrig bleibt, fallen diese Beschränkungen weg.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Bei der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe Eigentümer des Nachlasses, doch ist sein Eigentum zeitlich beschränkt. Seine Rechtsstellung kommt der eines Fruchtnießers nahe. Bei einer Substitution auf den Überrest hingegen ist der Vorerbe von allen aus der Stellung eines Fruchtnießers sich ergebenden Beschränkungen seines Erbrecht befreit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1120 ABGB ist im Substitutionsfall analog auf den Übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.OGH 6 Ob 66/05g, 12.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 608 · Nacherbschaft
- ABGB § 613 · Rechte des Vorerben
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