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Können Vorerbe und Nacherbe die Bindung gemeinsam aufheben?

betrifft Vorerben, Nacherben, Erben, Käufer
Ja. Vorerbe und Nacherbe haben zusammen die Rechte eines vollen Erben. Sie können die Bindung daher einvernehmlich aufheben, einschränken oder auf eine andere Sache übertragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 14.06.2021 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die fideikommissarische Substitution kann durch Übereinkommen zwischen Vorerben und Nacherben aufgelöst werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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