Können Vorerbe und Nacherbe die Bindung gemeinsam aufheben?
betrifft Vorerben, Nacherben, Erben, Käufer
Ja. Vorerbe und Nacherbe haben zusammen die Rechte eines vollen Erben. Sie können die Bindung daher einvernehmlich aufheben, einschränken oder auf eine andere Sache übertragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 14.06.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Die fideikommissarische Substitution kann durch Übereinkommen zwischen Vorerben und Nacherben aufgelöst werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da Vor- und Nacherbe zusammen die Rechte eines Vollerben haben, können sie gemeinsam die Substitutionsbindung aufheben, einschränken oder auf eine andere Sache übertragen.OGH 9 Ob 80/14a, 25.02.2015
- Hier: Vertraglich vereinbarte Beschränkung des Eigentums.OGH 5 Ob 34/90, 29.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 196/20i, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 131/19d, 27.11.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 615 · Erlöschen der Ersatz- und Nacherbschaft
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