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Kann ich meine Aussicht auf eine spätere Erbschaft weitergeben?

günstig für Nacherbe betrifft Nacherben, Vorerben, Erben, Gläubiger
Ja. Sind Sie als Nacherbe eingesetzt, haben Sie schon mit dem ersten Erbfall ein Recht, das Sie verkaufen und vererben können. Das Eigentum ist zwischen Vorerben und Nacherben so aufgeteilt, dass beide zusammen die Stellung eines vollen Eigentümers haben. Eine Aufteilung wie unter Miteigentümern können Sie aber nicht verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Auch im Fall einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest erlangt der Nacherbe schon mit dem (Vor-) Erbfall ein veräußerliches und vererbliches Anwartschaftsrecht. Das Eigentumsrecht am Substitutionsgut ist zwischen dem Vorerben und dem Nacherben in der Weise geteilt, dass ihre Berechtigung einander ergänzen; beide zusammen haben die Rechtsstellung eines Vollerben und damit das uneingeschränkte Eigentumsrecht wie es sonst dem Alleineigentümer zustünde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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