Darf der Vorerbe das Vermögen zu Lebzeiten verbrauchen?
günstig für Vorerbe betrifft Vorerben, Nacherben, Erben, Angehörige
Wenn angeordnet ist, dass der Nacherbe nur das Übriggebliebene bekommt, darf der Vorerbe zu Lebzeiten frei darüber verfügen. Der Nacherbe erhält dann nur, was bei Eintritt der Nacherbfolge noch vorhanden ist. Nur eine Verfügung, die sittenwidriger Missbrauch wäre, ist unzulässig und macht schadenersatzpflichtig; darüber entscheidet aber nicht das Verlassenschaftsgericht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Das ABGB enthält keine Bestimmungen über die Substitution auf den Überrest (bzw über den befreiten Vorerben). Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wird aber nicht mehr bezweifelt. Das Wesen einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest besteht darin, dass der Vorerbe über das Substitutionsgut unter Lebenden frei verfügen kann und der Nacherbe nur das erhält, was von der Verlassenschaft bei Eintritt der Nacherbfolge übrig ist. Nur eine Verfügung unter Lebenden, die als sittenwidriger Rechtsmissbrauch zu beurteilen wäre, müsste als unzulässig angesehen werden und würde eine Schadenersatzpflicht des Vorerben begründen. Die Beurteilung eines solchen Sachverhaltes wäre aber jedenfalls der Zuständigkeit des Abhandlungsgerichtes entzogen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 1120 ABGB ist im Substitutionsfall analog auf den Übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.OGH 6 Ob 66/05g, 12.10.2006
- Auch der befreite Vorerbe erlangt mit der Einantwortung nur die Stellung eines zeitlich beschränkten Eigentümers, dessen Recht mit dem Nacherbfall endet.OGH 6 Ob 66/05g, 12.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 608 · Nacherbschaft
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Erbrecht · Vorerbe und Nacherbe
Erbrecht · Anwartschaft des Nacherben
Erbrecht · Zugriff auf Substitutionsgut
Erbrecht · Verfügungen des Vorerben
Erbrecht · Verfügung des Vorerben über den Nachlass