Geht die Mietwohnung eines Verstorbenen auf die Erben über?
günstig für Erbe betrifft Erbe, Mieter, Vermieter
Ja, das Mietrecht ist ein vererbliches Vermögensrecht. Zunächst läuft der Vertrag mit der Verlassenschaft weiter, nach der Einantwortung mit den Erben; das geschieht von selbst und braucht keine Erklärung. Auch ein befristeter Mietvertrag endet durch den Tod des Mieters nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Das Bestandrecht bildet ein vererbliches Vermögensrecht. Derjenige, auf den das Recht im Erbweg oder durch ein Legat übergeht, ist Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Eintritt des Erben in den Vertrag wird mit der Rechtskraft der Einantwortung ex lege vollzogen.OGH 6 Ob 2/14h, 15.05.2014
- Ein Verzicht auf diese vermögenswerte Rechtsposition stellt - ebenso wie die Ausräumung der Prozessrisiken - eine im Leistungsaustausch als Entgelt zu veranschlagende Gegenleistung des Verzichtenden dar.OGH 9 Ob 20/10x, 24.03.2010
- Der Eintritt der Erben in den Bestandvertrag vollzieht sich ex lege und bedarf keiner Erklärung.OGH 5 Ob 258/08i, 03.03.2009
- Fehlt es an gemäß § 14 MRG eintrittsberechtigten Personen oder wollen diese das Mietverhältnis nicht fortsetzen oder fällt das Mietverhältnis gar nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, wird das Mietverhältnis zunächst mit der Verlassenschaft, nach der Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt.OGH 5 Ob 258/08i, 03.03.2009
- Ein Legat kann jedenfalls auch einen gültigen Titel für die Begründung eines Bestandverhältnisses darstellen.OGH 1 Ob 28/03d, 14.10.2003
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das Mietverhältnis wird zunächst mit der Verlassenschaft, nach der Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt.OGH 6 Ob 258/98d, 29.10.1998
- Auch befristete Bestandverträge werden durch den Tod des Mieters nicht aufgehoben.OGH 6 Ob 258/98d, 29.10.1998
- Hier: Schenkung auf den Todesfall.OGH 6 Ob 731/81, 30.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021167 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/18t, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
Mietrecht · Vererbung von Mietrechten
Erbrecht · Mieterstellung nach dem Todesfall
Mietrecht · Miete bei Vor- und Nacherbschaft
Mietrecht · Mietvertrag nach dem Tod ohne Eintrittsberechtigte