Zum Inhalt springen

Dürfen wir Erben die Aufteilung frei untereinander regeln?

günstig für Erbe betrifft Erbe, Miterben, Verlassenschaft
Ja. In einem Erbteilungsübereinkommen können sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken regeln. Sind alle Miterben einverstanden, muss die Aufteilung also nicht den Quoten folgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

In einem Erbteilungsübereinkommen können sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken regeln.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Teilung des Nachlasses unter Erben
Erbrecht · Erbengemeinschaft bis zur Übergabe
Erbrecht · Erbteilungsübereinkommen unter Erben
Erbrecht · Gemeinsame Verwaltung des Nachlasses durch Erben
Erbrecht · Aufhebung der Nacherbschaft