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Muss ich alle Eigentümer klagen, wenn der Mietvertrag strittig ist?

betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Miteigentümer
Ist strittig, ob überhaupt ein Miet- oder Pachtvertrag besteht, oder geht der Streit um Inhalt und Umfang der Rechte des Bestandgebers, muss die Klage gegen alle Miteigentümer oder alle Vertragspartner gerichtet werden. Eine Klage gegen einzelne von ihnen genügt dann nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (51 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft bei Klagen aus dem Bestandvertrag (mit grundsätzlicher Stellungnahme zu der nicht einheitlichen Judikatur zB SZ 27/64 und 138, MietSlg 3700, MietSlg 4383, MietSlg 4966). Ist überhaupt strittig, ob ein Miet- oder Pachtvertrag besteht, oder ist Inhalt und Umfang der Rechte des Bestandgebers strittig, muß die Klage gegen sämtliche Miteigentümer bzw Vertragspartner gerichtet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 51.

Im Gesetz

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