Gelte ich noch als redlich, wenn ich versehentlich über die Grenze baute?
günstig für Grundeigentümer betrifft Bauherren, Grundeigentümer, Nachbarn, Bauunternehmer
Schon leichte Fahrlässigkeit schließt die Redlichkeit aus. Redlich ist nur, wer sich aus wahrscheinlichen Gründen für bauberechtigt halten durfte. Fehler des beauftragten Bauunternehmens müssen Sie sich zurechnen lassen, wenn Sie dessen Tätigkeit trotz der weitreichenden Folgen eines Grenzüberbaus nicht ausreichend überwacht haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Redlichkeit wird bereits durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Bauführer ist redlich, wenn er sich aus wahrscheinlichen Gründen für bauberechtigt halten konnte.OGH 6 Ob 193/13w, 15.05.2014
- Die Fehlleistung des Bauunternehmens dessen sich der Bauführer bediente, hat der Beklagte zu verantworten, wenn er dessen Tätigkeit trotz der weitreichenden Rechtsfolgen eines Grenzüberbaus nicht ausreichend überwachte.OGH 9 Ob 32/02z, 18.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 15.
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 184/24p, 06.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 226/16s, 20.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Bau über die Grundgrenze
Eigentum und Grundbuch · Grundverlust bei geduldetem Bau
Eigentum und Grundbuch · Prüfpflicht des Bauführers zur Grundgrenze
Eigentum und Grundbuch · Redlicher Bauführer auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Gutgläubigkeit des Bauführers