Gelten für gemeinsame Testamente von Ehepaaren dieselben Widerrufsregeln?
betrifft Ehegatten, Erben, Angehörige, Kinder
Ja. Auch wenn Ehegatten einander wechselseitig in einem Testament bedenken, gelten die allgemeinen Regeln über das Aufheben früherer letztwilliger Verfügungen. Ein späteres gültiges Testament hebt das frühere auf, soweit nicht erkennbar ist, dass das frühere weiter bestehen soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Bestimmungen der §§ 713 ff ABGB gelten auch für wechselseitige Testamente von Ehegatten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 220/17t, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 713 · III. Aufhebung letztwilliger Verfügungen
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