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Verliert ein Testament seine Wirkung, wenn sich die Familie ändert?

günstig für Erbe betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Angehörige
Nicht unbedingt. Ist anzunehmen, dass der Verstorbene auch bei Kenntnis der geänderten Lage genauso verfügt hätte, bleibt das Testament aufrecht. Wer sich als eingesetzter Erbe darauf beruft, muss diesen Willen des Verstorbenen aber beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Es kann nicht Sinn der Bestimmung des § 778 ABGB sein, ein Testament selbst dann zu entkräftigen, wenn anzunehmen ist, daß der Erblasser auch bei Kenntnis der geänderten Sachlage die Verfügung getroffen hätte. Allerdings trifft die Beweislast für die Annahme eines derartigen erblasserischen Willens den Testamentserben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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