Ab wann bin ich Erbe nach einem Todesfall?
betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Hinterbliebene
Der Nachlass entsteht mit dem Tod der verstorbenen Person. Zum selben Zeitpunkt erwerben Sie in der Regel auch Ihr Erbrecht. Nur ausnahmsweise fällt der Erwerb des Erbrechts auf einen späteren Zeitpunkt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Zeitpunkt des Erbfalls, der stets mit dem Tod des Erblassers zusammenfällt, ist der Zeitpunkt der Entstehung des Nachlasses, Zeitpunkt des Erbanfalls ist der der Entstehung des subjektiven Erbrechts. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel ebenfalls der Tod des Erblassers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vor diesem Zeitpunkt hat der Erbe auch kein abgeschwächtes Recht in Form einer Anwartschaft.OGH 6 Ob 94/18v, 28.06.2018
- Nur bei Erbeinsetzung unter aufschiebender Bedingung (§ 703 ABGB) fallen Erbfall und Erbanfall auseinander.OGH 2 Ob 219/12p, 14.03.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 176/24m, 16.10.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 536 · Erbanfall
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