Wie hole ich einzelne Gegenstände aus dem Nachlass zurück?
günstig für Erbe betrifft Erben, Miterben, Angehörige, Besitzer
Mit der Erbschaftsklage können Sie nur die Herausgabe der Verlassenschaft insgesamt oder eines Teils davon verlangen. Geht es um das Eigentum an einzelnen Gegenständen, steht Ihnen die Eigentumsklage zu, und Sie können dieses Recht auch als Einwand geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Während die Erbschaftsklage nur die Möglichkeit gibt, den Anspruch auf die gänzliche oder teilweise Abtretung der Verlassenschaft zu verfolgen, steht hinsichtlich des Eigentumsrechtes an einzelnen zum Nachlass gehörigen Gegenständen gemäß § 823 letzter Satz ABGB die Eigentumsklage zu; es kommt daher dem Erben auch das Recht zu, dies einredeweise geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einredeweise Geltendmachung - Miterben stehen in einer Gemeinschaft, für deren Teilung die allgemeinen Grundsätze gelten.OGH 6 Ob 231/70, 30.09.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 823 · Erbschafts- und Aneignungsklage
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