Wie hole ich mir als wahrer Erbe das Erbe zurück?
günstig für Erbe betrifft Erben, Scheinerben, Angehörige, Kläger
Wenn Ihnen ein besseres Erbrecht zusteht als der Person, die den Nachlass erhalten hat, können Sie mit der Erbschaftsklage die Herausgabe verlangen. Sie erfassen damit die ganze Erbschaft oder den Teil, der Ihrem Recht entspricht. Sie richtet sich also auf das Erbe als Ganzes und nicht auf einzelne Gegenstände.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Bei der Erbschaftsklage will der wahre Erbe unter Behauptung eines besseren Rechts vom Scheinerben die gänzliche "Abtretung" der Erbschaft oder des seiner Berechtigung entsprechenden Teils. Nur in diesem Sinn ist "Teilung" in § 823 ABGB zu verstehen. Insoweit bezeichnet man mit Recht die Erbschaftsklage als Universalklage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ordination nach § 28 Abs 1 Z 1 JN.OGH 2 Nc 3/26b, 29.01.2026
- Hier: Verjährungszeitpunkt der Erbschaftsklage und Heimfall.OGH 5 Ob 116/12p, 20.11.2012
- Mit der Erbschaftsklage macht der Kläger in der Regel gegenüber dem durch die Einantwortung ausgewiesenen vermeintlichen Erben ein Erbrecht geltend, das in der Einantwortung nicht nach Maßgabe des Erbanspruchs, wie er ihn erhebt, berücksichtigt worden ist. Er strebt die Rechtsstellung als Universalsukzessor des Erblassers anstelle oder neben dem eingeantworteten Scheinerben an. Er begehrt daher aufgrund seiner ausschließlichen Berechtigung die „Abtretung" der ganzen Verlassenschaft oder die Abtretung des seiner Berechtigung entsprechenden Teils. Mit Rechtskraft des stattgebenden Urteils erlangt der Kläger die Stellung eines eingeantworteten Erben; er wird rückwirkend Universalsukzessor des Erblassers.OGH 10 Ob 8/08m, 10.03.2008
- Mangels Bindungswirkung des Einantwortungsbeschlusses kann der Beklagte den in diesem Beschluss so nicht enthaltenen doppelgliedrigen Berufungstatbestand im Erbschaftsklageprozess noch einwenden.OGH 10 Ob 52/03z, 12.10.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041422 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Nc 3/26b, 29.01.2026
- OGH 2 Ob 151/24f, 15.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 823 · Erbschafts- und Aneignungsklage
Verwandte Fragen
Erbrecht · Eigentumsklage bei einzelnen Nachlassstücken
Erbrecht · Erbschaftsklage auf die ganze Verlassenschaft
Erbrecht · Treuhandvermögen im Nachlass
Erbrecht · Erbschaftsklage und Erlös aus Nachlasssachen
Erbrecht · Rechte des Erben ab der Übergabe