Zum Inhalt springen

Kann ich auf Teilung klagen, obwohl ich nicht im Grundbuch stehe?

günstig für Teilungskläger betrifft Erben, Miteigentümer, Käufer, Verkäufer
Ja. Auch wer bereits Eigentümer ist, ohne im Grundbuch zu stehen, etwa als Erbe nach der Übergabe der Erbschaft, kann auf Teilung klagen und auf Teilung geklagt werden. Die Klage kann jedenfalls gegen den im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer gerichtet werden. Auch wer seinen Anteil schon verkauft hat, bleibt bis zur Eintragung des Käufers klagbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1959)

Legitimation des außerbücherlichen Eigentümers einer Liegenschaft (eingeantworteter Erbe) zur Erhebung der Teilungsklage.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Anmerkung der Teilungsklage
Eigentum und Grundbuch · Rekursrecht des Erben im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Teilungsvereinbarung als Klagehindernis
Eigentum und Grundbuch · Teilungsklage gegen alle Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch