Kann ich trotz Teilungsvereinbarung auf Naturalteilung klagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lehnt ein Miteigentümer entgegen der in der Vereinbarung übernommenen Verpflichtung, nach Erstattung eines Teilungsvorschlages einen Teil zu wählen, eine Teilung überhaupt ab, bildet die Vereinbarung kein Hindernis mehr für eine Teilungsklage.OGH 6 Ob 852/81, 20.01.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 203/18s, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht zwangsläufig. Eine Änderung der Miteigentumsverhältnisse während des Verfahrens kann außer Betracht bleiben, wenn es gegen Treu und Glauben verstieße, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neue Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch gewarnt war.
Nein. Sie können einen Vorschlag machen, müssen es aber nicht. Hält das Gericht Ihren Vorschlag für unrichtig, weist es die Klage nicht ab, sondern ordnet jene Teilung an, die es für angemessen hält. Einen rechtlichen Gesichtspunkt, den keine Partei vorgebracht hat, darf es aber erst nach Erörterung mit den Parteien heranziehen.