Kann ich als Erbe gegen eine Grundbuchseintragung vorgehen?
günstig für Erbe betrifft Erben, Grundeigentümer
Nur dann, wenn Sie bereits erklärt haben, die Erbschaft anzunehmen, und das Gericht diese Erklärung angenommen hat. Vorher gelten Sie im Grundbuchsverfahren noch nicht als berechtigt, ein Rechtsmittel zu erheben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Als Erbe zum Rekurs berechtigt ist im Grundbuchsverfahren nur derjenige, der schon eine Erbserklärung abgegeben hat und dessen Erbserklärung vom Gericht angenommen wurde.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 195/15k, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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