Kann meine Teilungsklage im Grundbuch angemerkt werden?
günstig für Teilungskläger betrifft Miteigentümer, Käufer, Gläubiger, Erben
Ja. Die Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch ist zulässig. Sie schränkt die Miteigentümer nicht ein, die weiterhin über ihre Anteile verfügen dürfen. Sie bewirkt aber, dass ein erstrittener Teilungsanspruch auch gegen jeden Nachfolger durchgesetzt werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Anmerkung der Teilungsklage ist zulässig (früher gegenteilig: SZ 11/2).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag auf Löschung der Anmerkung der Teilungsklage.OGH 5 Ob 180/22i, 05.12.2022
- Das gilt auch für eine Teilungsklage nach §§ 1215, 843 ABGB.OGH 3 Ob 72/11a, 06.07.2011
- Hier: Antrag auf Anmerkung unter anderem der Teilungsklage eines betreibenden Gläubigers, dem ein Vollstreckungsanspruch exekutiv nach § 13 Abs 3 WEG 2002 bewilligt wurde. Es begründet keine vom OGH wahrzunehmende Fehlbeurteilung, wenn die Anmerkung einer derartigen Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses des betreibenden Gläubigers, welcher die Vollstreckung seiner Forderung ohnedies bereits durch das eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren erreichen kann, abgelehnt wird.OGH 5 Ob 136/08y, 14.07.2008
- Sie hat die Wirkung, dass ein im Prozess erstrittener Teilungsanspruch ohne weiteres Verfahren auch gegen jeden Einzelrechtsnachfolger der Prozessparteien durchgesetzt werden kann (so schon NZ 1995,31).OGH 3 Ob 80/95, 12.07.1995
- Es wurde offen gelassen, ob die Anmerkung der Teilungsklage ein dingliches Recht begründet.OGH 3 Ob 100/86, 10.01.1988
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Nicht aber eine Klage auf Zuhaltung eines Realteilungsvertrages.OGH 1 Ob 619/86, 03.09.1986
- Die Anmerkung der Teilungsklage führt ebensowenig wie die Streitanmerkung nach § 61 GBG zu einer Beschränkung der dinglichen Rechte der Miteigentümer, die trotz der Anmerkung der Teilungsklage über ihre Anteile weiterhin in ihrem bisherigen Umfang verfügungsberechtigt sind.OGH 5 Ob 128/66, 08.06.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 5 Ob 180/22i, 05.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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