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Kann ich die Gemeinschaft auflösen, obwohl Eigentumswohnungen geplant sind?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauträger
Wer Wohnungseigentum begründen will, setzt damit notwendigerweise voraus, dass die Miteigentumsgemeinschaft weiterbesteht. Die Absicht, Wohnungseigentum zu schaffen, ist mit dem gleichzeitigen Wunsch, die Gemeinschaft aufzuheben, nicht vereinbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Mit der Absicht der Begründung von Wohnungseigentum setzen die Parteien notwendig den Weiterbestand einer ideellen Miteigentumsgemeinschaft voraus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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